Energieausweis
Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht. Er hat sich zu einem häufig benötigtem Dokument entwickelt. Potenziellen Mietern oder Käufern muss er zur Besichtigung der Immobilie vorgelegt werden, um einen Vergleich zwischen verschiedenen Objekten zu ermöglichen. Seit dem 1. Mai 2014 muss der Energie-Effizienzstandard bereits in der Verkaufs- oder Vermietungsanzeige genannt werden.
GRUNDBUCHAUSZUG
Ein aktueller Grundbuchauszug informiert über die Eigentums- und Rechtsverhältnisse einer Immobilie/Grundstück
sowie über eventuell eingetragene Rechte (z.B. Wohnrechte) und Lasten (z.B. Wegerechte).
Diese müssen z.B. vor dem Verkauf einer Immobilie/Grundstück oder zur Prüfung einer Hypothek geklärt werden.
Liegenschaftskarte
Im Liegenschaftskataster werden alle Grundstücke nach ihrer Lage, Nutzungsart, Größe usw. verzeichnet und dargestellt. Es wird vom jeweils zuständigen Kataster- bzw. Vermessungsamt geführt und ist Basis des Grundbuches und wird z.B. vor dem Verkauf einer Immobilie/Grundstück oder bei der Prüfung einer Hypothek zur Klärung der Grundstücksabmessungen und -grenzen zu Rate gezogen.
Alt / - Baulasten
Baulasten sind rechtliche Einschränkungen, für die Bebauung oder Nutzung von Immobilien. Baulasten geben vor, was auf einem Grundstück durchgeführt, unterlassen oder geduldet werden muss. Sie sind Verpflichtungen gegenüber der Baurechtsbehörde und sind, wie auch Altlasten (gesundheits- o. umweltschädliche Veränderungen des Bodens/Grundwassers) vor jedem Bauvorhaben oder Verkauf zu prüfen.
Grundrisserstellung
Komplette Grundrisse und Wohnflächenberechnungen fehlen häufig für ältere Bestandsimmobilien oder nachträglich umgebaute Objekte. Oft werden diese jedoch benötigt, um neue Einrichtungen (z.B. Küchen) zu planen, beim Verkauf/Vermietung von Immobilien, für Banken zu Finanzierungszwecken oder zu weiteren Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen.
Immobilienbewertung
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